Hochzeitsplanung |
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Womit beginnen? Heiraten ist etwas Wunderbares: Fröhliche Brautleute, evenso fröhliche Brauteltern, Paten, Verwandte, Freunde, Bekannte, festliche Roben, feierliche Stimmung, Freude, Kurzweil, Vergnügen ... Die einen Paare wünschen eine Feier im kleinen Kreis, die anderen träumen von einem großen Fest mit allem Drum und Dran und wieder andere wollen diesen Tag allein zu zweit verbringen. Damit am Hochzeitstag auch allees reibungslos klappt bedarf es einiger Planung. In den folgenden Kapiteln finden sie alles, was Sie für die perfekte Organisation Ihrer Hochzeitsfeier brauchen: Checklisten zu den wichtigsten organisatorischen Aspekten einer Hochzeitsfeier, ausgewählte Hochzeitsreden für Eltern, Trauzeugen und andere Gäste, kurzweilige Spiele und Sketche zur kurzweiligen Ausgestaltung der Feier sowie einige Tipps für die Gestaltung einer Hochzeitszeitung. Außerdem finden Sie auf Seite 18/19 einen Finanzierungsplan, der ihnen dabei helfen soll, Ihre Budget im Auge zu behalten. Dich egal, wie sich der Tag gestalten soll. eines gilt für alle Paare: Es gibt rechtliche Grundlagen, die beachtet werdern müssen und ohne die es keine Eheschließung geben wird. |
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Die rechtliche Basis: das Standesamt für die standesamtliche Trauung muss seit dem 1.1.1998 beim Standesamt am Wohnort eines der beiden Partner Anmeldung zur Eheschließung erfolgen. Diese ersetzt das frühere obligatorische Aufgebot. auch wenn sie in einem anderen Standesamt heiraten wollen, ist das Standesamt vor Ort die erste Anlaufstelle, die Sie ggf. an das Standesamt Ihrer Wahl >>überweist<<. Die Anmeldegebühr wird dann jedoch zweimal fällig. Haben Sie aus romantischen Gründen ein bestimmtes Standesamt und/oder einen bestimmten Tag im Auge, sollten Se sich dort rechtzeitig um einen Termin kümmern. für die standesamtliche Trauung können Sie sich jedoch frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin anmelden. nutzen Sie die Frist! Damit die Trauung rechtskräftig vollzogen werden kann, müssen Sie bestimmte dokumente vorlegen. Was im einzelnen benötigt wird, erfragen sie am besten bei Ihrem Standesamt, da sich dies von Amt zu Amt unterscheiden kann. |
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Benötigte Dokumente im Standartfall:
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Die Gültige Ehe Gültig ist eine Ehe übrigens nur dann, wenn beide Partner sämtliche Kriterien des Standesamters erfüllen, also wenn sie ehemündig und geschäftsfähig sind. Das geschieht an sich automatisch, wenn man den achtzehnten geburtstag erreicht. nur bei jüngeren Paaren ist es etwas komplizierter. Vor der trauung muss ein Gericht die minderjährige Person auf einen Antrag hin für ehemündig erklären. Das geht, wenn der zurünftige Ehepartner volljährig ist und die Person unter achtzehn für diese ehe reif erscheint. Oder wenn die Obsorgeberechtigten wie Eltern oder vormund auf einem Amt genannt werden, in die Ehe einwilligen. In manchen Fällen kann das Gericht ein Eheverbot aussprechen. Blutsverwandte dürfen nicht vors Standesamt. Auch jemand, der schon einen Trauring am Finger hat, kommt in Österreich nicht zum Zug.Dabei ist unbedeutend, ob ein tatsächliches Zusammenleben der Eheleute vorliegt; solange die eine Ehe nicht durch Scheidung, Annulierung oder tod des Partners beendet wurde, gilt man als verheiratet und darf keine andere offizielle Bindung eingehen. |
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Die Trauzeugen Egal ob kirchlich oder standesamtlich, das Brautpaar sollte sich beizeiten überlegen, wer ihren Bund fürs Leben bezeugt. Die zwei besten Freunde oder Verwandte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Ohne sie kann weder eine kirchliche noch eine zivile Trauung stattfinden. Wichtig ist, dass die Trauzeugen deutsch können. Möchte man die Hochzeitsurkunde unbedingt von der Tante aus tiflis unterschreiben lassen, muss das Brautpaar einen Dolmetscher organisieren (und bezahlen). Woran die Trauzeugen glauben, ist egal. Viele katholische Priester akzeptieren protestantische Zeugen und vice versa. Auch Ungetaufte können ihren Freundespflichten problemlos nachgehen. Sicherheitshalber sollte man diesen Punkt aber mit der Pfarre klären. Das gilt auch für die Formalitäten im Falle unterschiedlicher Glaubensrichtngen im Brautpaar. Etwas komplexer dagegen das heimische Namensrecht. Version eins ist die traditionelle: Beide entscheiden sich für einen gemeinsamen Namen. Egal ob man nach der Trauug so heißen will wie der Bräutigam oder doch wie die Braut, das Prozedere ist das gleiche. Vor oder bei der Eheschließung müssen beide den Namen in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde als gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben. Fehlt dieses Dokument, heßt die Frau künftig wie der Mann. Ist das den Verlobten zu einseitig, können beide auch beim bisherigen Namen bleiben. Dazu muss die Frau vor oder während der Trauung erklären, dass sie ihren Nachnamen behalten will. Wie eventuelle Kinder heißen können, muss man sich ebefalls im Staduim der Verlobung ausmachen. Ein Kompromiss ist der doppelname. Nur einer der Partner kann so ein Namenskonstrukt führen. Dafür darf er wählen, ober er den Namen des Partners vor oder nach den eigenen stellt. Verbunden wird mit Bindestrich. kinder - da man brav voraus gedacht - dürfen aber keine solchen Doppelnamen führen. Kann man sich vor der Trauung nicht auf einen Nachnamen für Sohn oder Tochter einigen, bekommt der Nachwuchs per Gesetz den Familiennamen des Vaters. |
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Im Namen des Namens so schön ein gemeinsamer Familienname ist, die Namensänderung bringt einiges an Rennerei und Kosten mit sich. Man braucht einen neuen Pass und/oder Personalausweis, einen neuen Führerschein. Zwar muss man die Namensänderung nicht bei der Behörde angeben, als amtlichen Lichtbildausweis darf man den Führerschein aber nur dann benützen, wenn der richtige Name draufsteht. Ist man nach der Hochzeit nur noch dem Vornamen nach der der zu erkennen, der man als Lediger war, will eine Reihe anderer Institutuionen abgeklappert werden. Bei der Hausbank genügt ein formloses schreiben oder Geplauder mit dem Kontobetreuer. In manchen Filialen muss man aber eine Kopie des trauscheins vorzeigen. Auch dem Finanzamt reich gewöhlich ein Brief; oft kann man die Namensänderung auch erst bei der Lohnsteuererklärung bekannt geben.Bezieht man vom Fiskus finanzielle Unterstützung wie etwa Familienbeihilfe, muss man die Änderung möglichst sofort melden. Möglichst sofort bedeutet auf Amtsdeutsch: Wenn der ordentliche Staatsbürger in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen. Zeit ist dehnbar, in diesen Belangen. Dem Arbeitgeber teilt man den neuen Namen direkt nach der Trauung mit, insbesondere, weil die Peronalstelle verpflichtet ist, die Änderung der zuständigen Krankenkasse zu melden. Auch als Selbstständige sollte man nicht darauf vergessen, kunden und Geschäftspartner mitzuteilen, dass man jetzt anders heißt. Wer gerade auf Jobsuche ist, muss dem AMS den neuen Namen am besten sofort, spätestens eine Woche nach der Trauung mitteilen. Die zuständigen Betreuer informieren dann von sich aus die Krankenkasse. Ohnehin ganz einfach, oder? |
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Die Verlobung Galt die Verlobung lange als spießig und überkommen, erlebt sie heute eine Renaissance. Viele Paare freuen sich darauf, sich bereit vor der ehe offiziell als Paar zueinander zu bekennen, denn die Verlobung ist weit mehr als nur der Probelauf für das gemeinsame >>Ja<<. Ob Sie den Besuch bei den Eltern als Verlöbnis erklären, zu zweit oder im Familien- oder freundeskreis Verlobung feiern, bleibt Ihnen überlassen, da das Verlöbnis an keine äußere Form wie Standesamt, Feier oder ringtausch gebunden ist. Das gegenseitige Eheversprechen von Volljährigen reicht aus. Verlobungsringe werden üblicherweise an der linken Hand getragen; bei der Trauung wechselt der Ring dann an die rechte Hand. |